Mietbedingungen (AGB)
Stand: September 2026
Diese Mietbedingungen sind ein Entwurf und werden vor Vertragsbeginn finalisiert. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung ist maßgeblich.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für die Anmietung von Lagerboxen bei der Aparted Communication GmbH, Duisburger Str. 13, 68723 Schwetzingen („Vermieter“), Betrieb unter dem Namen Storage Park Schwetzingen. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur wirksam, wenn der Vermieter ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Grundlage ist die unverbindliche Anfrage über diese Website, telefonisch oder vor Ort. Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhält der Mieter ein Angebot. Der Mietvertrag kommt durch die Bestätigung des Angebots bzw. durch die Vertragsunterzeichnung vor Ort zustande. Eine Anfrage über die Website begründet noch keinen Mietvertrag.
§ 3 Miete, Zahlung und Preisgarantie
- Die Monatsmiete richtet sich nach der gewählten Boxgröße. Sie versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich einer Versicherung (siehe § 7).
- Die Miete ist monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Für Gewerbekunden erfolgt die Abrechnung per monatlicher Rechnung.
- Für die Dauer der ersten zwölf Monate ab Vertragsbeginn garantiert der Vermieter die eingangs vereinbarte Miete (Preisgarantie).
- Eröffnungsangebot: Auf die ersten vier Wochen Miete erhalten Neukunden 50 % Rabatt. Das Angebot gilt bei einer Mietdauer von mindestens drei Monaten und beinhaltet zusätzlich ein kostenloses Vorhängeschloss sowie die Befreiung von der Einrichtungsgebühr.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
Das Mietverhältnis wird für unbestimmte Zeit geschlossen und ist monatlich kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform. Nach Beendigung ist die Box besenrein und geräumt zurückzugeben; zurückgelassene Gegenstände dürfen entsorgt werden, die dafür entstandenen Kosten trägt der Mieter.
§ 5 Nutzung der Lagerbox
Die Box darf ausschließlich zur Lagerung von Gegenständen genutzt werden. Der Mieter darf die Box nicht untervermieten und nicht als Aufenthalts-, Wohn-, Arbeits- oder Gewerberaum nutzen. Unerlaubt ist insbesondere die Lagerung von:
- entzündlichen, explosiven, radioaktiven oder giftigen Stoffen
- Lebenden Tieren und verderblichen Waren
- gestohlenen oder rechtswidrig erlangten Gegenständen
- Kraftfahrzeugen mit Kraftstoff im Tank
Der Mieter haftet für Schäden, die durch von ihm eingelagerte Gegenstände entstehen.
§ 6 Zugang und Sicherheit
Der Zugang zum Lagergelände erfolgt über eine persönliche PIN und ist an sieben Tagen die Woche möglich. Das Gelände wird rund um die Uhr videoüberwacht. Die Videoaufzeichnungen dienen ausschließlich der Sicherheit des Geländes und der gelagerten Gegenstände. Das Vorhängeschloss zur Box stellt der Vermieter im Rahmen des Eröffnungsangebots kostenlos bereit.
§ 7 Versicherung
Der Abschluss einer Lagergutversicherung ist Bestandteil des Mietverhältnisses und wird zusätzlich zur Monatsmiete abgerechnet. Der Mieter ist verpflichtet, den Wert des Lagerguts wahrheitsgemäß anzugeben.
§ 8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Schwetzingen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.